Hauskehricht und Kleinsperrgut
Sackgebührensystem:
Bemessung nach Volumen. Die Gebührenmarken sind bei der Gemeindeverwaltung erhältlich. Die Kehrichtabfuhr für den Hauskehricht erfolgt im 14-Tage-Rhythmus jeweils am Freitag durch die Weber Transporte AG, Laupen.
Ein Abfuhrkalender wird jeweils zu Beginn des Jahres im Gemeindeblatt publiziert. Er ist auf der Gemeindeverwaltung erhältlich oder kann direkt heruntergeladen werden. Bitte die Kehrichtssäcke an den Abfuhrplätzen gemäss Plan bereits stellen.
Grobsperrgut
Grössere Gegenstände wie Matratzen, Möbel, grössere Nicht-Eisengegenstände etc. können gegen bar der Haldimann AG, Murten, angeliefert werden.
Grüngut
Abfuhr durch Haldimann AG, Murten. Die Abfuhrgebühren werden direkt durch Haldimann AG in Rechnung gestellt. Ein Antragsformular ist bei der Gemeindeverwaltung erhältlich.
Papier / Karton
Die Gemeinde organisiert 3 Mal jährlich (Feb./März, Juni, November) eine Sammlung durch die Weber Transporte AG, Laupen (gemäss Publikation im Anzeiger Laupen).
Glas, Öl, Altkleider, Weissblech, Aluminium
Die verschiedenen Abfallarten können gratis bei der Sammelstelle im Oberdorf (vis-à-vis Schulhaus) entsorgt werden
Alteisen, Elektroschrott
Die Gemeinde organisiert im Dezember jeweils eine Alteisensammlung, das genaue Datum finden Sie im Kalender.
Elektrogeräte (Unterhaltungselektronik, Haushalt- und Bürogeräte inkl. Zubehör und Verbrauchsmaterial) können bei allen Verkaufsstellen kostenlos (auch ohne Neukauf) zurückgegeben werden. Haushaltgrossgeräte werden gegen Gebühr vor Ort abgeholt: www.sens.ch.
Weitere Informationen zur Entsorgung von Bürogeräten über www.swico.ch.
Tierkadaver
Kleintiere können zur regionalen Kadaversammelstelle in der ARA Kerzers, Erli, Tel. 031 755 67 73 (Mo - Fr, 10 bis 11 Uhr und Sa, 10 bis 10.30 Uhr) gebracht werden. Grosstiere holt die GZM Lyss ab. Kleine Tiere (bis 10 kg Körpergewicht) dürfen im Garten vergraben werden.
Sonderabfälle und Gifte
Gifte und Sonderabfälle aus Haushaltungen wie Farben, Lacke, Verdünner, Medikamente, Schädlingsbekämpfungsmittel, quecksilberhaltige Geräte, Säuren, Entkalker, Laugen, Javelwasser usw. können den Verkaufsstellen (Drogerien, Apotheken, Farbwaren- und Eisenwarenhändler, Grossverteiler, Landw. Genossenschaften usw.) zurückgebracht werden.